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Die in der Stadt Zürich angesiedelten Hochschulen, Universitätskliniken und Kulturinstitute geniessen landesweit und international ein hohes Ansehen. Für die langfristige Sicherung und Entwicklung dieser Standortqualität werden folgende Grundsätze und Vorgaben festgelegt: - Vom Heimplatz entlang von Rämi- und Universitätsstrasse bis zur Haldenbachstrasse soll eine attraktive Bildungs- und Kulturmeile mit vorbildlichem Energiehaushalt entstehen, welche gesäumt wird von bestehenden und geplanten stattlichen Bauten sowie von für die Öffentlichkeit zugänglichen attraktiven Aufenthalts- und Erholungsräumen und weiteren vielfältigen Nutzungen.
- Für die bauliche Entwicklung der beiden Hochschulen, des Universitätsspitals und des Kunsthauses sollen insgesamt 150'000 m2 zusätzliche Geschossfläche verwirklicht werden. Zweckentfremdeter Wohnraum im Umfeld des Hochschulquartiers ist wieder seiner ursprünglichen Funktion zuzuführen, wobei kulturhistorisch wertvollen Objekten besondere Beachtung zu schenken ist. Über die Nutzungsänderungen wird laufend eine einsehbare Bilanz geführt.
- Die Bewältigung des Verkehrs erfolgt über die Ausschöpfung der verfügbaren Leistungsreserven der vorhandenen Netze (Strassen, öffentlicher Verkehr) und durch Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Fuss- und Veloverkehrs (vgl. Pt. 4). Weitere Entwicklungsetappen setzen eine markante Angebotssteigerung im Bereich des öffentlichen Verkehrs voraus.
- Grundlage für die städtebaulichen, baulichen, gestalterischen und organisatorischen Massnahmen ist der unter Federführung des Kantons bei Bedarf zu aktualisierende Masterplan «Zukunft des Hochschulstandortes Zürich-Zentrum» vom 18. Mai 2005, rev. 5. April 2006.
Innerhalb des Perimeters «Hochschulgebiet Zürich-Zentrum» für vorwiegend öffentliche Bauten und Anlagen gemäss Richtplan-Karte sowie gemäss Abb. 12 werden folgende geplante Vorhaben festgelegt:
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