|
Die Herausforderung für die Raumplanung besteht darin, auf nicht vermehrbarem Boden die zunehmenden Bedürfnisse von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt bestmöglich zu erfüllen. Wo immer möglich ist der Boden multifunktional zu nutzen, was eine entsprechende Koordination bedingt. Allerdings sind nicht alle Bodennutzungen gegenseitig verträglich, so dass oftmals eine Interessenabwägung erforderlich ist. Gegenstand des kantonalen Richtplans sind somit das Festhalten der langfristig anzustrebenden räumlichen Entwicklung sowie das Festlegen von Abstimmungsanweisungen zum weiteren Vorgehen.
|